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Umsatzsteuer - Im Rahmen seines Unternehmens

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Umsatzsteuer

Im Rahmen seines Unternehmens

Inhaltsverzeichnis

Im Rahmen seines Unternehmens

Im Rahmen von § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG ist ebenfalls zu prüfen, ob die Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers im Rahmen seines Unternehmens erfolgt. Im Grundsatz sollte dieser Prüfungspunkt keine Schwierigkeiten bereiten und dürfte oftmals nicht mal angesprochen werden müssen. In Einzelfällen kann sich jedoch die Frage ergeben, ob und wie sich das umsatzsteuerliche Unternehmen genau definiert, und ob ein Gegenstand dem Unternehmens- oder dem Privatvermögen zuzuordnen ist.

Hinweis

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In der Regel wird diese Prüfung der Prüfung im Ertragsteuerrecht entsprechen. Aufgrund der Unterschiede in der Gewerbebtriebsdeifinition (s.o.) kann es jedoch in Einzelfällen durchaus zu Unterschieden kommen. Ein Verkauf von Vermögensgegenständen fällt somit ohne Rücksicht auf die Nachhaltigkeit in den Rahmen des Unternehmens, wenn der Gegenstand zum unternehmerischen Bereich des Veräußerers gehörte.

Die Abgrenzung kann u.a. auch bei der Zuordnung von Eingangsleistungen bzgl. Des Vorsteuerabzugs eine Rolle spielen (siehe dazu das Kapitel Vorsteuer).